Rechtsprechung
OLG Dresden, 08.06.2023 - 4 U 2532/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,19959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Zulässigkeit erstmaligen Bestreitens im erstinstanzlichen Urteil als unstreitig festgestellter Tatsachen in der Berufungsinstanz; Beweiskraft einer formell und materiell ordnungsgemäßen ärztlichen Dokumentation; Voraussetzungen der Wiederholung der Beweisaufnahme in ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit erstmaligen Bestreitens im erstinstanzlichen Urteil als unstreitig festgestellter Tatsachen in der Berufungsinstanz; Beweiskraft einer formell und materiell ordnungsgemäßen ärztlichen Dokumentation; Voraussetzungen der Wiederholung der Beweisaufnahme in ...
Verfahrensgang
- LG Chemnitz - 4 O 1631/19
- OLG Dresden, 08.06.2023 - 4 U 2532/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2023 - 4 U 2532/22
Es gilt der Grundsatz der fachgleichen Begutachtung, wonach auf das Gebiet abzustellen ist, in das die maßgebliche Behandlung fällt (vgl. nur BGH, Urteil vom 18.11.2008, VI ZR 198/07 - juris; Rensen, MDR 2012, 497ff.). - OLG Dresden, 04.11.2019 - 4 U 1388/19
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher …
Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2023 - 4 U 2532/22
Für konkrete Anhaltspunkte, die in einem Arzthaftungsprozess nach § 529 ZPO Zweifel an der erstinstanzlichen Beweiswürdigung begründen können, genügt es nicht, wenn der Kläger - wie hier - der medizinisch begründeten Auffassung eines erstinstanzlich bestellten Gerichtssachverständigen lediglich seine eigene entgegenstellt (vgl. nur Senat, Beschluss vom 04. November 2019, Az. 4 U 1388/19 - juris; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2018, Az. 4 U 750/19 - juris). - OLG Dresden, 27.10.2020 - 4 U 845/20
Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2023 - 4 U 2532/22
Eine Beweisaufnahme zu diesem Umstand kommt daher nicht in Betracht, es verbleibt vielmehr bei dem in ständiger Rechtsprechung des Senats anerkannten Grundsatz, wonach einer formell und materiell ordnungsgemäßen ärztlichen Dokumentation bis zum Beweis des Gegenteils Glauben geschenkt werden kann (Senat, Urteil vom 27. Oktober 2020 - 4 U 845/20 -, Rn. 19, juris; Beschluss vom 04.05.2020 - IV 463/20 - juris).